Fachübersetzungen
Fachübersetzungen für die französische und die spanische Sprache biete ich schwerpunktmäßig in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Finanzen und Tourismus an. Juristische und und wirtschaftliche Texte (Urteile, Verträge, Satzungen, Geschäftsberichte, Bilanzen, KIID etc.) sind durch eine eigene Fachsprache und hohe Komplexität gekennzeichnet. Daher sind Kenntnisse des Fachgebiets und der Fachterminologie für den Übersetzungsprozess unerlässlich. Bei touristischen Texten spielen in der Regel stilistische und landeskundliche Aspekte eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grund orientiere ich mich hier am Muttersprachenprinzip und übersetze praktisch ausschließlich ins Deutsche. Fachübersetzungen ins Französische oder Spanische biete ich Ihnen in Zusammenarbeit mit muttersprachlichen Kollegen an.
Der Preis einer Übersetzung wird durch folgende Faktoren bestimmt:
- Textumfang, gemessen in der Wortanzahl des Ausgangstextes
- Schwierigkeitsgrad des Textes
- Aufwand für die Recherche
- Formatierungsaufwand (editierbare Formate erleichtern die Bearbeitung)
Für kurzfristige Liefertermine, Wochenend- und Feiertagsarbeit fällt ein Zuschlag an. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer (Ausnahme: Kunden im Ausland).
Beglaubigte Übersetzungen
Wenn Justizbehörden Übersetzungen benötigen oder Privatpersonen Übersetzungen von Urkunden bei Ämtern vorlegen wollen, müssen diese in der Regel „beglaubigt“ werden. Damit wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bescheinigt. Diese Leistung dürfen nur Übersetzer erbringen, die gerichtlich dazu ermächtigt sind. Vom Oberlandesgericht Hamm habe ich die entsprechende Ermächtigung für die französische und die spanische Sprache erhalten. Diese gilt bundesweit, wenn Übersetzungen im Inland verwendet werden.
Auf Anfrage biete ich auch beglaubigte Übersetzungen zur Verwendung im Ausland an. Dabei ist jedoch vom Kunden vorab zu klären, ob neben der Übersetzung weitere Formalitäten zu erfüllen sind (Apostille, Legalisation).
Urkundenübersetzungen für Privatkunden rechne ich nach Normzeilen im Zieltext ab, wobei eine Normzeile laut JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) 55 Anschlägen im Zieltext entspricht. Wenn Sie mir eine gut lesbare und vollständige Kopie des Dokuments zusenden, erstelle ich Ihnen gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Ohne Ansicht des Textes kann ich keine Preisauskunft geben, da der Textumfang von Urkunde zu Urkunde oft stark variiert und z. B. auch Stempel zu berücksichtigen sind. Auch der Formatierungsaufwand lässt sich nur nach Sichtung des Dokuments beurteilen.
Lektorat
Mein Angebot beinhaltet auch das Lektorat von Übersetzungen. Hierbei wird die Übersetzung sorgfältig mit dem Ausgangstext verglichen. Das Übersetzungslektorat umfasst die Prüfung auf Übersetzungs-, Rechtschreib- und Grammatikfehler, Konsistenz und Stil. Weniger Aufwand verursacht ein Korrektorat, bei dem der Stil von der Prüfung ausgenommen ist.
Ich verfüge über langjährige Lektoratserfahrung, insbesondere im Bereich Sensortechnik und Möbel/Küchen (Übersetzungen von Bedienungs- und Montageanleitungen, Verkaufskatalogen, Pressemitteilungen).
Lektorats- und Korrektoratsleistungen rechne ich nach Zeitaufwand ab. Nach Sichtung des Dokuments erstelle ich Ihnen auch hier gern ein Angebot.